zum Inhalt
Ausgabe:

Klientennews

Neuer Gewinnfreibetrag und Pauschalierung

Die Steuerreform bringt auch jene Steuerpflichtige, die ihren Gewinn ab 2010 durch die sogenannte Basispauschalierung ermitteln, zum Teil in den Genuss des neuen Gewinnfreibetrages. ...mehr

Rechnungsberichtigungen

Werden Rechnungen mit falscher Umsatzsteuer ausgestellt, so kann dieser Fehler durch Berichtigungen dieser Rechnungen saniert werden. ...mehr

Listen der begünstigten Spendenempfänger

Das Bundesministerium für Finanzen hat nun weitere Informationen zur organisatorischen Abwicklung der Steuerbegünstigung von Spenden veröffentlicht. ...mehr

Unser Tipp

Aufwendungen für Wohnraumschaffung als Sonderausgaben absetzen ...mehr

Vergütungen für höchstpersönliche Tätigkeiten

Höchstpersönliche Tätigkeiten sind nach Meinung des Finanzministeriums zum Beispiel jene eines Schriftstellers, Vortragenden, Wissenschaftlers oder „drittangestellten“ Vorstandes. Vergütungen aus diesen Tätigkeiten sind immer demjenigen zuzurechnen, der die Leistung persönlich erbringt. ...mehr

Vergütungen für höchstpersönliche Tätigkeiten

Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes sind demjenigen zuzurechnen, dem die Einkunftsquelle zuzurechnen ist. Die Zurechnung von Einkünften muss sich nicht mit dem wirtschaftlichen Eigentum an der Einkunftsquelle decken. Das bedeutet, es kommt auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise an, weniger auf die rechtliche Gestaltung.

Mit dem Wartungserlass 2008 zu den Einkommensteuerrichtlinien wird nun im Bereich der höchstpersönlichen Tätigkeiten folgende Aussage getroffen: Vergütungen für Tätigkeiten von Vortragenden, Schriftstellern, Wissenschaftlern und „drittangestellten“ Vorständen sollen ab 1.7.2009 demjenigen zugerechnet werden, der die Leistung persönlich erbringt. Eine Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft für höchstpersönliche Tätigkeiten soll dadurch verhindert werden.

Das bedeutet, dass zukünftig Einkünfte nicht willkürlich zugerechnet werden können.

Zum Beispiel soll es nicht mehr so leicht möglich sein, dass ein Vortragender seine Tätigkeit über eine ihm gehörende GmbH abrechnet oder ein Universitätsprofessor seine Gutachten über eine zwischengeschaltete GmbH.

Die Einkommensteuerrichtlinien stellen die Rechtsansicht des Finanzministeriums dar. Diese Rechtsansicht ist allerdings unter Experten umstritten. Es wird kritisiert, dass es hier nicht zu einem generellen Durchgriff durch die Rechtsform der Kapitalgesellschaft kommen darf. Dies dürfe nur bei Missbrauch erfolgen.

Stand: 16. April 2009

1010 Wien, Wipplingerstrasse 24, Tel.: 01 512 69 18-0, Fax: 01 512 69 18-2,
Webdesign